Instandhaltung ziviler Luftfahrzeuge

Gemäß Part 145 und Part M der europäischen Luftfahrtgesetzgebung sind Instandhaltung, Wartung sowie die Überholung und große Reparatur von zivilen Flugzeugen, durch Betriebe durchzuführen, die eine Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb, Entwicklungsbetrieb, Herstellungsbetrieb oder Continuing Airworthiness Management Organisation besitzen.

Gemäß dieser Voraussetzungen ist unser Unternehmen als Part 145 Instandhaltungsbetrieb Nr. DE.145.0272 und als Continuing Airworthiness Management Organisation Nr. DE.MG.0272 gem. Part M der EASA zertifiziert.

Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb Part 145

Die AEROCONCEPT Ingenieurgesellschaft für Luftfahrttechnik und Faserverbundtechnologie mbH wurde erstmals am 3. Juni 1994 durch das Luftfahrt-Bundesamt als Luftfahrttechnischer Instandhaltungsbetrieb Nr. II . A 276 anerkannt.
Die Anerkennung umfasste zunächst alle Nachprüfungen bei großen Änderungen, Überholungen und großen Reparaturen an Motorseglern und Segelflugzeugen in Holz-, Gemischt- und Faser-Verbund-Kunststoff-Bauweise.

Am 11. Juni 1996 wurde der Anerkennungsumfang um die Nachprüfung von Bauteilen und Baugruppen in FVK-Bauweise an Flugzeugen bis 2 Tonnen Abfluggewicht bei großen Änderungen, Überholungen und großen Reparaturen erweitert. Mit dem Umzug der Gesellschaft in ein neues Firmengebäude erfolgte am 29. Mai 2001 schließlich die Erteilung der Genehmigung Nr. LBA.0272 als Instandhaltungsbetrieb nach den Joint Airworthiness Requirements (JAR) 145.
Diese Genehmigung erlaubte uns alle Bauteile und Baugruppen in FVK-Bauweise an allen europäisch zugelassen, zivilen Luftfahrzeugen zu bearbeiten und deren Lufttüchtigkeit zu bescheinigen.

Im Rahmen des Übergangs von den Joint Aviation Authorities (JAA) zur European Aviation Safety Agency (EASA) erfolgte dann im Jahr 2004 die Genehmigung unseres Betriebs als Instandhaltungsbetrieb gemäß Part 145.

Genehmigung als Continuing Airworthiness Management Organisation

Seit März 2009 besitzt die Aeroconcept GmbH zusätzlich eine Anerkennung als Continuing Airworthiness Management Organisation gem. Part M. Damit können auch nach dem Übergang von nationalen Luftfahrtgesetzten zu europäischen Regeln, Prüfungen zur Feststellung der Lufttüchtigkeit durchgeführt werden und die entsprechenden Dokumente zum weiteren Betrieb der Flugzeuge (Airworthiness Review Certifcate) ausgestellt werden.

Im Rahmen der mittelfristigen Zukunftsplanung unseres Unternehmens streben wir zusätzliche eine Genehmigung als Herstellungs- und Entwicklungsbetrieb an.

Große Änderungen an Luftfahrzeugen

Neben einer Vielzahl an durchgeführten großen Änderungen an Segelflugzeugen und Motorseglern konnte die AEROCONCEPT GmbH seit Erteilung der JAR 145 (heute Part 145)-Genehmigung bereits einige interessante Aufträge in der Kategorie „Große Änderungen an Luftfahrzeugen über 20 Tonnen Abflugmasse“ akquirieren.

So wurde zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem Aviation Center Cologne die komplette obere Seitenruder-Fairing aus kohlefaserverstärktem Kunststoff (CFK) eines Challenger 604 Jets durch eine Glasfaser-Kohlefaser-Hybridstruktur ersetzt.
Nur so konnte eine einwandfreie Funktion der nachgerüsteten Antennenanlage einer Satellitenommunikationsanlage gewährleistet werden.
Der für diese Änderung notwendige Formenbau erfolgte ebenfalls durch unser Unternehmen.

Ein weiterer Auftrag war die "Große Änderung" eines Bombardier Aerospace Global Express BD 700 in Zusammenarbeit mit der Aerodata Systems GmbH sowie der Dynatec GmbH.
Im Frühjahr 2002 wurde ein erstes Flugzeug für die Japanische Luftfahrtbehörde (JCAB) zur hochpräzisen Kalibrierung eines Instrumentenlandesystems auf Flughäfen umgerüstet.

Sämtliche Änderungsarbeiten an den betroffenen Composite-Bauteilen, einschließlich des erforderlichen Formenbaus, wurden innerhalb eines extrem engen Zeitfensters zur vollsten Zufriedenheit unseres Kunden durchgeführt.

Das Feedback unseres Kunden war ein weiterer Auftrag für Änderungsarbeiten an einem zweiten Global Express im Mai 2002.

Große Reparaturen an Flugzeugstrukturen

Neben der Prototypenfertigung von Luftfahrzeugkomponenten verfügen wir insbesondere auf dem Gebiet der Instandsetzung von FVK-Strukturbauteilen über ein umfangreiches Know-How.

Die Durchführung sogenannter "Großer Reparaturen" an Segelflugzeugen, Motorseglern, Motorflugzeugen und Verkehrsflugzeugen ist derzeit unser dominierender Geschäftszweig. Instandgesetzt werden dabei Strukturen aus Glasfasern, Kohlefasern, Kevlarfasern, Dyneemafasern oder Hybriden aus diesen. Grundlage aller Instandsetzungen sind die Reparatur- und Wartungshandbücher der Hersteller(Structural Repair Manuals, SRM, bzw. Maintenance Manuals, MM).

Insbesondere bei der nicht planbaren Instandsetzung (Aircraft-On-Ground-Fälle, AOG) besitzen wir eine überdurchschnittliche Flexibilität. Aufgrund der hohen Kosten eines am Boden gefesselten Luftfahrzeugs ist ein Höchstmaß an Flexibilität bei gleichzeitiger 0-Fehler-Toleranz in aller Regel der Wunsch unserer Kunden. Diesem Anspruch konnten wir bisher stets gerecht werden.