AEROCLIMB TW/EW/GE 1.5 i/s/sl/s-Offshore
Aufgrund nicht vorhandener bzw. ungeeigneter und zudem sehr teurer Zugangssysteme für die Durchführung von "Nichtplanbaren, großen Reparaturen" an Rotorblättern von Windenergieanlagen bei montiertem Rotor, beschlossen wir im Sommer 2002 eine seilgestützte, selbstkletternde Arbeitsbühne zu entwickeln.
Das Augenmerk wurde auf der uneingeschränkte Verwendbarkeit an allen 1.5 Megawatt-Anlagen unseres Kooperationspartners GE Wind Energy GmbH gelegt. Hierbei mussten unterschiedliche Rotorblattdurchmesser und –Geometrien, sowie verschiedene Maschinenhausvarianten berücksichtigt werden.
Die von uns folglich entwickelte "Rhombus"-Lösung ist sehr anpassungsfähig und ermöglicht die Drehbarkeit des Rotors bei hängender Bühne.
Nach Prüfung und Freigabe der Konstruktions-, Festigkeits– und Standsicherheitsberechnugen durch ein unabhängiges Prüfstatikbüro wurde schließlich der erste Prototypen erstellt und an einer Windenergieanlage des Typs EW 1.5sl im Rahmen der EG-Baumusterprüfung im Einsatz geprüft.
Im Rahmen einer anschließenden zweijährigen Breitenerprobung wurde AEROCLIMB dann an unterschiedlichen 1.5 MW-Anlagen der GE Wind Energy GmbH bei verschiedenen Windverhältnissen erprobt. Anhand einer Vielzahl durchgeführter großer Reparaturen bei Windgeschwindigkeiten von bis zu 14 m/s konnte Aeroclimb unsere Erwartungen voll erfüllen.
Nach Abschluß der EG-Baumusterprüfung im Jahr 2005 folgte die Freigabe zur uneingeschränkten Verwendung in Europa und unser Patent wurde unter 103 11 674 erteilt. Seitdem wurde Aeroclimb an mehreren hundert Windenergieanlagen ohne Störungen oder Unfällen kostengünstig eingesetzt. Derzeit existiert weltweit keine weitere Arbeitsbühne mit einer auch nur annähernd vergleichbaren horizontalen Stabilität bei einer Nutzlast von 400 kg.
Aufgrund der ausgesprochen positiven Erfahrungen arbeiten wir derzeit an einem größeren Nachfolger des Aeroclimb für Windeenergieanlagen der 2,5MW Klasse.
Maschinen wie unsere Arbeitsbühne Aeroclimb besitzen nach der EG-Maschinenrichtlinie ein besonderes Gefährdungspotential und dürfen daher nur dann innerhalb der EU genutzt werden, wenn im Rahmen einer EG-Baumusterprüfung der Nachweis erbracht werden kann, dass die Konstruktion und deren Berechnung den "Sicherheitsanforderungen an hängende Personenaufnahmemittel" laut DIN EN 1808 entsprechen.